Der CS-R oder wie auch immer er früher hieß, hat ein E-Prüfzeichen / EG Betriebserlaubnis eingestanzt.
So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.
Bei keiner meiner TÜV Prüfung wurde jemals nach dem blauen Blättchen, einer Eintragung in die Papiere oder mitführen von Unterlagen nachgefragt.
Anders ist dies bei den 18" Felgen/Reifen. Hier müssen nach Begutachtung des TÜV Prüfers, die Unterlagen mitgeführt oder alternativ eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ausgeführt werden.