O. K. Wusste nicht, daß du das gerichtlich geklärt hast. Ich bezog mich auf's Hörensagen. Und jetzt wieder zum Thema zurück.
Beiträge von Blackred
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Quer parken darfst du nicht, es wird höchstens geduldet. Die max. Breite (im Fall Querparken die Länge) darf 2,5m nicht überschreiten. Der 453 fortwo ist um 19cm zu lang.
(klugscheißmodus aus)
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Dann zahlt die BG auch nicht!
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Ich habe keine Ahnung, aber das Thema Probefahrten über 130km/h ist wohl ein versicherungstechnisches Problem.
Könnte sein, daß da die Berufsgenossenschaft aussteigt, falls der Mitarbeiter verunfallt?
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Schon mal Hier durchgearbeitet?
Vielleicht findest du da eine Lösung?
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Deine Frage kann ich dir direkt auch nicht beantworten, aber man sollte grundsätzlich über den Sinn der neuesten Karten nachdenken. Ich fahre seit längerem mit der Version 10.3x durch die Gegend. Sämtliche Neubaustrecken in der Umgebung sind lange genug fertig und enthalten. Weite Trips mache ich schon lange nicht mehr und Tempolimits lese ich von den Schildern ab, da stimmt auch die neueste Kartenversion nicht immer.
Ich hoffe die wenigen Kartenfehler, die mich treffen könnten mit "Augen auf" zu korrigieren. Wenn also deine 10. 55 funktioniert...
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Toll gemacht.
Jetzt darfst du ihn aber nie mehr verkaufen, denn das SC ist mit einer möglichen Fehlersuche beim Käufer raus.
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... und niemals mit offenem Fenster parken, sonst mußt du noch die ganzen fremden Briefe zur Post fahren.
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Sorry Falscher Thread...
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Bitte bei der Angabe von Teilenummern auch Motorvariante und Angabe "mit oder ohne Klimaanlage" dazuschreiben. Sonst hilft die Nummer niemandem.