Hätte dass denn nicht beim TÜV auffallen müssen? Der ist ja vor dem Kauf noch gemacht worden.
Ist sowas über die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf abgedeckt?
Zu 1: ja, aber ich kann nicht beurteilen ob das "beanstandenswert" ist. Solange der Dämpfer nicht so stark defekt ist wie bei mir damals hat es den Prüfer wohl nicht gestört.
Zu 2.: Sprich mit dem Verkäufer darüber. Ich sage : "Nein, weil Fahrwerksteile (Verschleißteile) normalerweise ausgeschlossen sind." Manchmal kommt einem der seriöse Verkäufer aber kulant entgegen.