Beiträge von Blackred

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    Nachdem ja die Kilometergrenze in keinem Jahr erreicht wurde sollten deine Services jeweils im Juli fällig sein (EZ + 1Jahr (A) + 1Jahr (B) + 1Jahr (A) usw.) Es ist also richtig, wenn dich dein KI seit einem Viertel Jahr nervt. Deine Garantie-und Kulanzansprüche sind damit vermutlich den Bach runter.... ;(


    Edit: Es heißt eindeutig: Service einmal im Jahr (alle 365 Tage) oder nach 20tkm, wobei nach jedem Service die 20tkm von vorne beginnen.



    Nur dass ich den Smart noch nicht mal 20.000 Kilometer habe LOL
    Nach 10 Monaten und ca.16 bis 17.000 Kilometern auf dem Tacho meldete sich das KI bei mir bereits.
    Ein weiterer Grund fürs nach hinten schieben

    Dann geh ich mal davon aus, daß bei dir bei Abholung kein Service gemacht wurde. Damit hast du wieder den schwarzen Peter. Du kannst dir nur vom ausliefernden Händler (mit einer Rechnungskopie oder einem Ausdruck vom digitalen Serviceplan) das Gegenteil beweisen lassen und verlangen die Serviceintervall-Programmierung zu korrigieren. Es könnte vielleicht nur das Zurücksetzen der Serviceintervallanzeige vergessen worden sein. Dann wäre Kulanz wieder möglich.

    Mich wundert nur immer wieder,warum man sowas vor sich herschiebt. Mein Service A war im Mai 2017 und seitdem weiß ich, dass mein Service B im Mai 2018 fällig ist. Die Fahrleistung liegt bei mir nämlich im Jahr immer unter den erlaubten 20000 km. Ich habe also ein Jahr Zeit zum Sparen und könnte auch heute schon einen Termin ausmachen. Mach ich natürlich nicht, aber etwa 6 Wochen vorher werde ich mich drum kümmern.Dann klappt das auch ohne eine Meldung vom Auto und die Werkstatt braucht keine Ausreden zu suchen. Solch langen Vorlauf hat keine Werkstatt, folglich bin ich definitiv bevorzugt durchzuwinken, sprich morgens bringen,abends holen. :D

    ...kann er bei der Reparatur die Stundensätze von Smart/Mercedes ansetzen und die Versicherung des Schadenverunsachers hat keine Chance die zu kürzen, was ihr sonst möglich gewesen wäre...

    Das gilt aber nur für die fiktive Abrechnung, also für eine Auszahlung ohne Reparatur. Im Haftpflichtfall hast du als Geschädigter immer freie Werkstattwahl und die Versicherung muß deren Rechnung bei ordnungsgemäßer Reparatur bezahlen, sofern die Korrektheit gegeben ist. Unser Versicherungsfachmann Thomas @PoWder möge mich korrigieren, falls ich "Schwachsinn"gepostet habe. :whistling:

    Danke euch. Damit ist dieser Thread nach nur 7 Postings quasi vollständig geklärt. :thumbsup: So muß das sein. :thumbup:
    Jeder Suchende findet nun schnell eine Alternative zum Original. :thumbsup::thumbsup::thumbsup:


    Edit: Natürlich gibt es noch weitere Anbieter, aber für Premium-Kunden sollte auch die Alternative premium sein. ;)