Also bei manchen Herstellern wird das so gemacht: Teil bestellen - nicht lieferbar - Werkstatt stellt beim Teile Versorger einen Leihwagen Antrag => Teil wird schnellstmöglich geliefert oder der Antrag genehmigt. Erst dann bekommt der Kunde den kostenlosen Leihwagen bis zur Teilelieferung. Ein Rechtsanspruch besteht meines Wissens nach nicht, es ist eher eine kulante Leistung um den Kunden vorübergehend mobil zu halten. Das kann bei smart natürlich anders sein. Ich hatte einmal das Vergnügen, beim Defekt des Turbolader während der Garantiezeit vom SC ca drei Wochen ein kostenloses Ersatzauto zu bekommen. Ob das auf Kosten des Händlers ging oder von smart bezahlt wurde, weiß ich leider nicht. Damals war das Ersatzteil auch nicht lieferbar.
Einen grundsätzlichen (noch dazu kostenfreien) Leihwagenanspruch gibt es nicht. Das ist immer ein wenig guter Wille der Werkstatt/des Herstellers. Manche machen das und manche nicht.