Es könnten sich ja auch ein paar Leute aus den LED-Threads beteiligen ...
Beiträge von wodapol
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Ist der gleiche Text, wie bei mir. Und der gleiche Sachbearbeiter. Da müssten wir noch ordentlich nachschieben.
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TÜV ist auch erledigt. Ich denke aber, die haben ein dickes Fell. Wenn der zahlende Kunde nicht meckert, ist die Welt in Ordnung.
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So, ich habe meinen Teil getan und den Philips-Support kontaktiert. Wer es auch noch machen möchte ... HIER ist der Link. (Ich hoffe, dass ich den hier einfach so verbreiten darf ...)
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Na ja, legal, illegal, sch...egal, ich fahre sie weiter. Irgendwann klappt es mit der ABG ... ich schreibe morgen mal Philips an. Und wenn das noch ein paar (Hundert) andere machen, hilft es vielleicht.
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Nur mal so vom altersbedingt ausgemustert Beamten: Recht kennt keine Tipp- oder sonstige Fehler. Es gilt, was die Behörden raushauen. Hat sich ein wesentlicher Tippfehler eingeschlichen, so ist eine Betriebserlaubnis oder eine Bauartgenehmigung auf dem normalen Wege über das KBA zurückzuziehen, zu berichtigen (hier muss die Prüfstelle mit ins Boot) und einzureichen. Sowas dauert ...
Es gibt keinen Scheinwerfer E9 11294, aber für die 11394 gibt es keine ABG.
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So, das sieht erstmal schlecht aus, denn der Tippfehler hat System ...
ABE des Fahrzeugs, Typ und Bauzeitraum stimmen, aber die Scheinwerfernummer ist nicht korrekt.
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E9 11394
Nach dem, was Philips da schreibt, muss E9 11294 auf dem Scheinwerfer stehen, damit die LED zulässig ist.
Ich versuche mal einen Download der aktuellen BE. Mal sehen, was da drin steht.
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E9 11294 ?
Modell 451 ?
Das Modell würde ja passen, weil der 453 ja in der Betriebserlaubnis als 451-"Modellpflege" fortgeführt wurde. Aber die Scheinwerfernummer passt nicht. E9 11394 wäre korrekt.
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Erledigt Schlüssel wieder gefunden
Das ist natürlich die finanziell günstigste Variante!