Die Schadenshöhe betrug 5000 € und der Schaden wurde über die Werkstattbindung meines Versicherungsvertrags (Kasko) in einer qualifizierten Unfallwerkstatt – soweit ich das von außen beurteilen kann: sehr gut – behoben
Gerade mal durchgelesen. Abwicklung über die Vollkasko mit Werkstattbindung. Durch einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung ist der Versicherer bei Problemen Dein Ansprechpartner und hat für eine nicht sachgemäße Reparatur durch die Werkstatt (die ist so rechtlich der Erfüllungsgehilfe des Versicherers) gerade zu stehen. Die HUK gibt z. B. auf alle über die Kasko mit Werkstattbindung durchgeführten Arbeiten eine sechsjährige Garantie. Hab ich schon mal getestet bei einer schlecht eingebauten Frontscheibe. Gab auch wahlweise Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug.
Einfach mal in die Versicherungsbedingungen schauen.