Deine Ausführungen
Die Tickets gibt es ab gemessenen 9 km/h minus 3km/h Messtoleranz. Oberhalb 100 km/h dann 3% Messtoleranz.
Legst Du für diese Rechtsberatung die Hand ins Feuer? Das sind lediglich gemachte Erfahrungen mit einer Verfahrensweise. Bereits gemessene 4 km/h abzüglich Toleranz (unter 100 km/h) verwirklichen den Tatbestand "bis 5 km/h". Die Verfahrensweise, dass Überschreitungen bis vorwerfbaren 5 km/h nicht verfolgt wurden, leitet sich aus dem Opportunitätsprinzip ab, weil die Verfolgung von Kosten und Aufwand unverhältnismäßig war. Inzwischen hat der Gesetzgeber die Verwarn- und Bussgeldsätze verdoppelt und diverse Kommunen und Kreise finden, dass es sich jetzt lohnt. Und nicht vergessen: Wer mit Anhänger geblitzt wird, fällt nicht mehr unter die Pkw-Tabelle. Da fangen die Punkte schon bei vorwerfbaren 16 km/h an. ![]()