In Spanien gibt es keinen TÜV, sondern nur die ITV. Das ist eine bessere Inspektion, mehr nicht. Wenn das Auto gut aussieht, bremst, keine komischen Geräusche macht, alle Leuchten funktionieren, es kein Öl verliert und Wasser in der Scheibenwaschanlage ist, hat man so gut wie bestanden.
Ich sehe hier den Verkäufer in der Pflicht. Wer als Händler ein Kfz. in Deutschland verkauft, steht dafür gerade, dass es den geltenden Zulassungsvorschriften entspricht. Da kommt er nur raus, wenn er das Fahrzeug für den Export oder den Betrieb abseits öffentlicher Straßen anbietet. Gekauft wie besichtigt gilt für Händler schon lange nicht mehr. Dazu kommt die einjährige Gewährleistung.