auf das Ergebnis wäre ich gespannt.
Was soll da passieren? Die sind schlicht und ergreifend nicht zuständige Behörde. Ein Leuchtmittel ist zum einen keine Sendeanlage. Weiterhin geht mit dem persönlichen Betrieb keine Störung eines Frequenzbereiches für andere einher. Ich war mehr als einmal an Durchsuchungen und Beschlagnahmen für den Prüf- und Messdienst beteiligt. Da geht es um andere Kaliber.
Abgesehen davon: Du kaufst ein Leuchtmittel, das ausschließlich Dich selbst in einem bestimmten Bereich stört. Ansprechpartner wäre grundsätzlich der Verkäufer im Rahmen des Gewährleistungsrechts. Jetzt wissen wir aber schon durch unsere selbst durchgeführten Messungen, dass alle Leuchtmittel dieser Art offensichtlich Störungen in einem gewissen Umfang verursachen, aber nicht, ob die nicht sogar im EMV-Gutachten genehmigt sind. Der Verkäufer wird also sagen: ist normal und zudem so für die Verwendung amtlich zugelassen, Leuchtmittel leuchtet, alles in Ordnung, Dein Problem.
Wenn Du der Meinung bist, dass Dein Leuchtmittel außerhalb des noch zugelassenen Wertes Störungen verursacht, bleiben Dir noch Hersteller und Aussteller der Genehmigung, also Philips und KBA. Und dann sind wir wieder am Ausgangspunkt. Das KBA wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht tätig, wenn es nur ein Händchen voll Meldungen bundesweit gibt und zudem niemand Auswirkungen auf die Betriebssicherheit des Fahrzeugs berichtet. Bleibt also die freundliche Anfrage beim Hersteller.