Beiträge von wodapol

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    - Bei Amazon liest man häufiger von Fehlermeldungen.

    Amazon ist m.E. als Informationsquelle nur sehr eingeschränkt zu empfehlen. Dafür gibt es doch die netten Foren, wie zum Beispiel unseres. ;)

    Ich hab dort auch gelesen, dass die Bauartgenehmigung nur begrenzt gültig ist.

    Es trifft zu, dass anfangs nur einer von zwei in den Smart 453 verbauten H4-Scheinwerfern in der ABG aufgeführt war. Im Frühjahr 2023 hat sich das geändert und die ABG wurde erweitert. Inzwischen ist es beim Smart 453 völlig unproblematisch.

    Sieben Jahre ist der Pulverlack schon drauf und die sehen immer noch wie neu aus.

    Das steht und fällt mit der Vorbearbeitung des zu pulvernden Objektes. Deshalb gibt es da auch so viele verschiedene Erfahrungen. Leider merkt man ja auch erst nach einiger Zeit, ob der Fachbetrieb anständig gearbeitet hat. Ansonsten sind gerade Stahlgußteile ideal für die Pulverbeschichtung. Da muss dann nur alles an Farbe und Fett runter. Eingebrannt wird mit bis zu 250 Grad. Hochtemperatur-Pulverlacke gibt es aktuell bis zu 600° Beständigkeit. Grundsätzlich also kein Problem. Die Schwachstelle gepulverter Oberflächen stellen immer die Ränder dar, wenn ein rostanfälliges Trägermaterial nicht komplett beschichtet werden kann, wie z. B. die Bremstrommel. Tatsächlich unterwandert Rost eine gute Pulverbeschichtung aber wesentlich langsamer, als normalen Lack mit Grundierung.

    Ich persönlich tausche immer komplett. Aber ich fahre auch keinen zweiten Satz Bremsbeläge auf gebrauchten Scheiben. Neu auf neu hat deutlich schneller wieder die volle Bremswirkung, als wenn sich neu glatt und alt riefig angleichen müssen.

    Die Trommelbremsen halten weit über 100.000 km. Es wäre also m. E. Geldverschwendung, die Trommeln samt den dazugehörigen Belägen und Federn nur aus optischen Gründen zu tauschen. Die Schlagworte lauten Drahtbürste und Bremssattellack. Ca. zehn Euro Matefial und ein Bisschen Arbeit. Hält mindestens zwei Winter.

    seit der letzten Inspektion füllt das Bild der Rückfahrkamera nicht mehr den Bildschirm aus

    Das Bild hat zumindest seit 2018 beim normalen Smart Media System nie den ganzen Bildschirm ausgefüllt. Es gab immer den Rand drumherum und das Plus-Zeichen unten rechts, hinter dem sich die Einstellungen für die Kamera und die Linien verbergen.

    also eine Box zum Zwischenstecken.

    Kennt ihr da eine/Hersteller die ich mir holen kann

    Ich kann mich #Ultimoontour nur anschließen. Diese Boxen gibt es schon für dreißig Euro, während seriöses Tuning bei ein paar Hundertern anfängt. Dafür ist der Unterschied auch immens. Die Box gaukelt dem Motorsteuergerät falsche Werte vor und beeinflusst dadurch Einspritzzeiten, -mengen und Zündung. Dadurch kommt es zu Mehrleistung, die aber jenseits der Spezifikationen des Motors generiert wird. Wie lange das gutgeht, weiß niemand und den Hersteller interessiert es auch nicht. Er ist ja nicht in der Verantwortung. Gewährleistung und Garantien beziehen sich in der Regel auf die Box und nicht auf Deinen Motor. Nebenbei erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Seriöses Tuning für Straßenfahrzeuge optimiert die Software des Motorsteuergerätes und es gibt Gutachten für die Eintragung der Leistungssteigerung. Manche Tuner bieten zusätzlich auch eine Motorgarantie an. Das kostet natürlich erst einmal etwas mehr, als eine kleine Lügenbox im Elektronikwert von ein paar Euro.

    Du hast aber schon gelesen, was ich geschrieben habe?


    Wenn er was auch immer an Rädern haben will - ich habe sein 16"-Beispiel genommen - ... steht die Reifengröße nicht im COC des Fahrzeugs, muss sie eingetragen werden. Der Felgenhersteller kann für seine Felgen eine ABE für das Fahrzeug X und die Reifengröße Z beantragen. Schaust Du dann in das Kleingedruckte der ABE, steht da immer, dass die Reifengröße bereits vom Hersteller des Fahrzeugs freigegeben sein muss (COC des Fahrzeugs) oder eine Abnahme und Eintragung zu erfolgen hat. Deshalb gibt es die ABE für Felgen immer mit einem Gutachtenteil, in dem Fahrzeuge, Reifengrößen und spezifische Auflagen aufgeführt sind. Der Felgenhersteller hat prüfen lassen, dass die Kombination grundsätzlich gefahren werden kann. Die ABE gilt aber nur dann, wenn alle Auflagen des Gutachtens für das Fahrzeug erfüllt sind. Steht die Reifengröße nicht mindestens im COC, ist eine wesentliche Auflage nicht erfüllt und es liegt faktisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis durch die Veränderung von Fahrzeugteilen vor, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist.


    Beispiel meiner Winterräder vom "Großen": "Dezent"-Alurad 7,5x17 der Alcar Deutschland GmbH, E1 - 000877 Genehmigung des KBA als seriennahe Felge, im Gutachten steht mein Fahrzeug mit zulässiger Reifengröße 235/55 - 17 und der Auflage 51G: Die Verwendung der Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße bereits Serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist bzw. wenn der Fahrzeughersteller diese in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs (das völlig unwichtige COC) freigegeben hat. Die Größe steht netterweise im COC, in der ZB1 stehen nämlich 235/50 - 18.