Die Trommelbremsen halten weit über 100.000 km. Es wäre also m. E. Geldverschwendung, die Trommeln samt den dazugehörigen Belägen und Federn nur aus optischen Gründen zu tauschen. Die Schlagworte lauten Drahtbürste und Bremssattellack. Ca. zehn Euro Matefial und ein Bisschen Arbeit. Hält mindestens zwei Winter.
Beiträge von wodapol
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seit der letzten Inspektion füllt das Bild der Rückfahrkamera nicht mehr den Bildschirm aus
Das Bild hat zumindest seit 2018 beim normalen Smart Media System nie den ganzen Bildschirm ausgefüllt. Es gab immer den Rand drumherum und das Plus-Zeichen unten rechts, hinter dem sich die Einstellungen für die Kamera und die Linien verbergen.
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also eine Box zum Zwischenstecken.
Kennt ihr da eine/Hersteller die ich mir holen kann
Ich kann mich #Ultimoontour nur anschließen. Diese Boxen gibt es schon für dreißig Euro, während seriöses Tuning bei ein paar Hundertern anfängt. Dafür ist der Unterschied auch immens. Die Box gaukelt dem Motorsteuergerät falsche Werte vor und beeinflusst dadurch Einspritzzeiten, -mengen und Zündung. Dadurch kommt es zu Mehrleistung, die aber jenseits der Spezifikationen des Motors generiert wird. Wie lange das gutgeht, weiß niemand und den Hersteller interessiert es auch nicht. Er ist ja nicht in der Verantwortung. Gewährleistung und Garantien beziehen sich in der Regel auf die Box und nicht auf Deinen Motor. Nebenbei erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Seriöses Tuning für Straßenfahrzeuge optimiert die Software des Motorsteuergerätes und es gibt Gutachten für die Eintragung der Leistungssteigerung. Manche Tuner bieten zusätzlich auch eine Motorgarantie an. Das kostet natürlich erst einmal etwas mehr, als eine kleine Lügenbox im Elektronikwert von ein paar Euro.
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Der Preis disqualifiziert das Teil in meinen Augen. Eine günstigere, genauso wirksame und farbneutrale Variante ist m. E. das Einkleben eines Edelstahlnetzes von unten.
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Du hast selbstverständlich Recht und ich bin hier raus ...
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Du hast aber schon gelesen, was ich geschrieben habe?
Wenn er was auch immer an Rädern haben will - ich habe sein 16"-Beispiel genommen - ... steht die Reifengröße nicht im COC des Fahrzeugs, muss sie eingetragen werden. Der Felgenhersteller kann für seine Felgen eine ABE für das Fahrzeug X und die Reifengröße Z beantragen. Schaust Du dann in das Kleingedruckte der ABE, steht da immer, dass die Reifengröße bereits vom Hersteller des Fahrzeugs freigegeben sein muss (COC des Fahrzeugs) oder eine Abnahme und Eintragung zu erfolgen hat. Deshalb gibt es die ABE für Felgen immer mit einem Gutachtenteil, in dem Fahrzeuge, Reifengrößen und spezifische Auflagen aufgeführt sind. Der Felgenhersteller hat prüfen lassen, dass die Kombination grundsätzlich gefahren werden kann. Die ABE gilt aber nur dann, wenn alle Auflagen des Gutachtens für das Fahrzeug erfüllt sind. Steht die Reifengröße nicht mindestens im COC, ist eine wesentliche Auflage nicht erfüllt und es liegt faktisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis durch die Veränderung von Fahrzeugteilen vor, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist.
Beispiel meiner Winterräder vom "Großen": "Dezent"-Alurad 7,5x17 der Alcar Deutschland GmbH, E1 - 000877 Genehmigung des KBA als seriennahe Felge, im Gutachten steht mein Fahrzeug mit zulässiger Reifengröße 235/55 - 17 und der Auflage 51G: Die Verwendung der Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße bereits Serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist bzw. wenn der Fahrzeughersteller diese in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs (das völlig unwichtige COC) freigegeben hat. Die Größe steht netterweise im COC, in der ZB1 stehen nämlich 235/50 - 18.
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Ich denke nicht, dass dieses grausig gesprochene Filmchen dem Thread-Ersteller wirklich hilft, weil der eigentliche Stolperstein nur in einem Nebensatz abgehandelt wird ("... wenn nicht noch eine andere Änderung vorgenommen wurde ...").
Es geht um die Umrüstung auf eine Smart-Reifenkombi, die im COC dieses Fahrzeugs nicht aufgeführt und damit aus technischen Gründen (Sportpaket) vom Hersteller nicht von Hause aus freigegeben wurde. Damit ist es egal, ob die Felgen eine ABE oder eine ECE-Zulassung haben. Er muss in jedem Fall die Reifengrößen eintragen lassen. Und diese Eintragung wird nur gebunden an die neuen Felgen erfolgen.
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Wenn Du Dich ein Bisschen mit MBs Werkstatt-Informations-System beschäftigst, wirst Du auch erkennen, wie sich Dokumentnummern zusammensetzen: BB00.40-P-0235-73A ist das Dokument des dem Automatikgetriebe zugeordneten Getriebeöls und beinhaltet den Link zu den zugehörigen Betriebsstoffvorschriften. An das Dokument komme ich, indem ich z. B. meinen Brabus per FIN eingebe, das Doppelkupplungsgetriebe als Baugruppe wähle und mir dann die zugehörigen Wartungsunterlagen anzeigen lasse. Es ist bei den DKG aller Motorisierungen dieses Dokument für die Spezifikation gelistet.
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Laus WIS lautet die Spezifikation für das Getriebeöl des Doppelkupplungsgetriebes 235.73 . Kann leider das Dokument BB00.40-P-0235-73A gerade nicht beifügen ...
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Ich vermute, Du suchst sowas ...