Beiträge von wodapol

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    Du hast aber schon gelesen, was ich geschrieben habe?


    Wenn er was auch immer an Rädern haben will - ich habe sein 16"-Beispiel genommen - ... steht die Reifengröße nicht im COC des Fahrzeugs, muss sie eingetragen werden. Der Felgenhersteller kann für seine Felgen eine ABE für das Fahrzeug X und die Reifengröße Z beantragen. Schaust Du dann in das Kleingedruckte der ABE, steht da immer, dass die Reifengröße bereits vom Hersteller des Fahrzeugs freigegeben sein muss (COC des Fahrzeugs) oder eine Abnahme und Eintragung zu erfolgen hat. Deshalb gibt es die ABE für Felgen immer mit einem Gutachtenteil, in dem Fahrzeuge, Reifengrößen und spezifische Auflagen aufgeführt sind. Der Felgenhersteller hat prüfen lassen, dass die Kombination grundsätzlich gefahren werden kann. Die ABE gilt aber nur dann, wenn alle Auflagen des Gutachtens für das Fahrzeug erfüllt sind. Steht die Reifengröße nicht mindestens im COC, ist eine wesentliche Auflage nicht erfüllt und es liegt faktisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis durch die Veränderung von Fahrzeugteilen vor, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist.


    Beispiel meiner Winterräder vom "Großen": "Dezent"-Alurad 7,5x17 der Alcar Deutschland GmbH, E1 - 000877 Genehmigung des KBA als seriennahe Felge, im Gutachten steht mein Fahrzeug mit zulässiger Reifengröße 235/55 - 17 und der Auflage 51G: Die Verwendung der Rad-/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße bereits Serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist bzw. wenn der Fahrzeughersteller diese in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs (das völlig unwichtige COC) freigegeben hat. Die Größe steht netterweise im COC, in der ZB1 stehen nämlich 235/50 - 18.

    Ich denke nicht, dass dieses grausig gesprochene Filmchen dem Thread-Ersteller wirklich hilft, weil der eigentliche Stolperstein nur in einem Nebensatz abgehandelt wird ("... wenn nicht noch eine andere Änderung vorgenommen wurde ...").


    Es geht um die Umrüstung auf eine Smart-Reifenkombi, die im COC dieses Fahrzeugs nicht aufgeführt und damit aus technischen Gründen (Sportpaket) vom Hersteller nicht von Hause aus freigegeben wurde. Damit ist es egal, ob die Felgen eine ABE oder eine ECE-Zulassung haben. Er muss in jedem Fall die Reifengrößen eintragen lassen. Und diese Eintragung wird nur gebunden an die neuen Felgen erfolgen.

    Wenn Du Dich ein Bisschen mit MBs Werkstatt-Informations-System beschäftigst, wirst Du auch erkennen, wie sich Dokumentnummern zusammensetzen: BB00.40-P-0235-73A ist das Dokument des dem Automatikgetriebe zugeordneten Getriebeöls und beinhaltet den Link zu den zugehörigen Betriebsstoffvorschriften. An das Dokument komme ich, indem ich z. B. meinen Brabus per FIN eingebe, das Doppelkupplungsgetriebe als Baugruppe wähle und mir dann die zugehörigen Wartungsunterlagen anzeigen lasse. Es ist bei den DKG aller Motorisierungen dieses Dokument für die Spezifikation gelistet.

    Die Nebelscheinwerfer scheinen ja die perfekte Ergänzung

    Die gibt es auch legal. Teuer von Valeo, günstiger von Siemid, beides mit E-Kennzeichnung. Die Siemid habe ich in beiden Smart und in meinem "Großen" (ist der Euro-NSW-Einsatz, passt bei vielen Fahrzeugen). Sind auch in einem gewissen Rahmen dimmbar, damit das Abbiegelicht sauber auf- und abblendet. HU kein Problem und bisher nach gut zwei Jahren kein Ausfall. >"Klopf auf Holz"<

    Für meinen 750 kg PKW Anhänger bezahle ich 45,-€ im Jahr!

    Glaube ich nicht. Mein 750kg-Anhänger kostet mich seit der Neuregelung 2004 genau 29,-- EUR Steuern im Jahr. Bei den letzten Brabus, die nur noch mit Sondergenehmigung des KBA zugelassen werden durften, erfolgte die Steuerberechnung netterweise noch nach den NEFZ-Werten (nach WLTP hat der Brabus ja ein paar Werte für EURO 6 nicht mehr geschafft). Also weiterhin 32,-- EUR für meine Dreckschleuder. 2 EUR x 9 je angefangene 100 cm³ plus 2 EUR je Gramm über 95 g CO2. Macht bei 102 g genau 32 EUR.