Beiträge von wodapol

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    Ich denke nicht, dass es sich überhaupt lohnt. Funktionen, die mir wichtig wären, wie z. B. Öffnen und Schließen des Fahrzeugs zum Aufwecken des Steuergerätes, weil mal wieder das zeitgesteuerte Laden nicht funktioniert, ich aber nicht in Schlüsselreichweite bin, wird es nie geben.

    Die gesamte Lichtsteuerung läuft ja über das Steuergerät "UPC-EMM". Eine direkte Führung der genannten Klemmen über den Lichtschalter findet entsprechend nicht mehr statt, sondern es wird stattdessen eine Schaltlogik übermittelt, die das Steuergerät auswertet. Bei der Einstellung "Auto" gibt dann auch noch der Sensor seinen Wert dazu. Das Problem an der Sache ist natürlich, dass es noch die zusätzliche Fehlerquelle Programmierung gibt. Wenn in EMM-Edison bereits Parameter (falsch) verändert wurden, müsste man diese erst auf die Werkseinstellungen zurücksetzen, um die Hardware einschätzen zu können, ohne sie auszubauen und durchzumessen.


    Die Sache mit dem Fett hatte unser EQ. Es bezog sich bei uns aber ausschließlich auf die Blinkerfunktion (kein Tippblinken möglich) .

    das ist doch ganz normal.

    Unter der Voraussetzung, dass es sich auch genau um die Situationen handelt, in denen sich tagsüber das Abblendlicht einschalten würde, also, Tunnel, längere Unterführungen, stark beschattete Bereiche und ähnliches. Geht das Fernlicht sofort beim Start an und bleibt an, ist doch etwas nicht ganz in Ordnung. Leider gibt das der Startpost nicht eindeutig her.

    Hallo Stefan,

    ich lese auch seit Anfang des Jahres in allen möglichen europäischen Foren zu dem Thema. Netterweise melden sich die Leute, die es angeblich hinbekommen haben, nicht auf Nachfragen. Schaut man sich die Android-App von openvehicles an, dann kann sie beim 453 EQ immer noch nicht wirklich viel und kommt bei weitem nicht an ReadyTo ran. Von Heiko, der das Modul verbaut hatte, hört man auch nix mehr. Deshalb werde das Thema wohl zu den Akten legen. Irgendwie ist eine dreistellige Investition für weniger als das, was ich schon einmal mit dem Smart gekauft habe, nicht wirklich interessant. Ich denke, die Seiten bei Github zur Sache kennst Du. Bei mir läuft EQ Control weitgehend ohne Störungen. Und nächstes Jahr wird der EQ verkauft.


    Gruß

    Wolfgang

    Das ist eigentlich eine klare Sache (wenn man über die Jahre die Veränderungen immer mitbekommt und damit arbeiten muss). Es ist inzwischen grundsätzlich zulässig, das Tagfahrlicht auch mit den Rückleuchten und mit oder ohne Kennzeichenbeleuchtung (wegen der unterschiedlichen Schaltungen) zu betreiben. Man hat die Regelung nicht neu formuliert, sondern einfach was reingestrickt. Und das musste ja auch für Busse und Lkw passen. Gerade Lkw haben oft das Erfordernis der geschützten Unterbringung von Rücklichteinheiten und verfügen deshalb außen über zusätzliche Begrenzungsleuchten. Also liest sich das inzwischen sehr gestelzt und wird durch die Verweise nicht übersichtlicher. Auch der Lkw mit seinen weiter innen liegenden Rückleuchten dürfte mit TFL und Rückleuchten ohne Begrenzungs- und Kennzeichnleuchten betrieben werden.


    Wie schön ist doch die schwedische Regelung - Zündung an = komplettes Abblendlicht an - direkt als Schaltungsvorschrift für dort verkaufte Fahrzeuge. Ist beim Smart ja durch Codierung der "Scandinavian Lights" auch möglich.


    Meine über Jahrzehnte favorisierte Lieblingsregelung ist immer noch das Fahren mit Standlicht. Bei Dunkelheit und sonstiger Sichtbehinderung darf man nicht mit Standlicht fahren, aber dafür ansonsten den ganzen Tag, wenn das Wetter passt. Viele verstehen das nicht richtig, aber §17 (2) StVO bezieht sich auf §17 (1) StVO. Darüber wird seit Jahrzehnten in allen Foren gestritten.

    Bei der letzten HU wurden die dynamischen Seitenblinker moniert und ich musste sie gegen statische tauschen.

    Die Ausgestaltung und Funktionsweise dynamischer Fahrtrichtungsanzeiger ist nur für vorne und hinten klar geregelt. Diese Regelungen betreffen jedoch den Teile- bzw. Fahrzeughersteller. Dafür werden Teile und Fahrzeuge ja geprüft und erhalten Bauartgenehmigungen und Allgemeine Betriebserlaubnisse von den zuständigen Behörden. Diese Bauartgenehmigungen werden bei Leuchten durch die sichtbar aufgebrachte "E"-Kennzeichnung, bei Leuchtmitteln durch die "K"-Nummer dokumentiert.

    Der TÜV ist, wie alle anderen Überwachungsorganisationen auch, keine Behörde, sondern sog. "Beliehener". Er hat also keine behördlichen Genehmigungen infrage zu stellen, sondern lediglich die ordnungsgemäße Umsetzung der Genehmigungen beim nachträglichen Einbau zu prüfen. Hat ein Teil eine ABG, ist in Übereinstimmung mit dieser korrekt und unverändert verbaut und funktioniert einwandfrei, gibt es keinen Entscheidungsspielraum für den Prüfer, nur weil ihm vielleicht die Autofarbe oder die Nase des Fahrers nicht gefällt. Das Problem taucht ja auch ständig bei der Eintragung von behördlich zugelassenen Fahrzeugteilen mit Gutachten auf. Der Prüfer hat ausschließlich den ordnungsgemäßen Einbau gemäß Gutachten zu prüfen. Trotzdem gibt es immer wieder Besserwisser. Und das, obwohl die alle Zugriff auf die Datenbanken des KBA haben ... :rolleyes:

    Weil hier so viel Freude am Thema besteht, steuere ich mal ein paar Werte bei ... ;)

    Yokohama Brabus TWI 1,25 mm DOT 1618

    Yokohama EQ TWI 1,45 mm DOT 0319


    Und mein "Großer" mit Pirelli Potenza DOT 4516 hat tatsächlich 1,78 mm am TWI, die MAXXIS Anhängerreifen bringen es auf genau 1 mm und sind aus 1622.


    Alle Werte entstammen einer gepflegten mechanischen Hazet-Schieblehre.

    Also vergesst den TWI - ist eine Erfindung von Goodyear für Lkw-Reifen, wenn ich mich recht erinnere - und messt lieber die Profiltiefe, wenn Ihr es genau wissen wollt. Für mich persönlich ist ein Reifen am Ende, wenn er ca. vier Millimeter erreicht hat oder trotz viel Profil einfach zu alt wird. Man merkt es gut bei Nässe.