Beiträge von wodapol

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    Das ist eigentlich eine klare Sache (wenn man über die Jahre die Veränderungen immer mitbekommt und damit arbeiten muss). Es ist inzwischen grundsätzlich zulässig, das Tagfahrlicht auch mit den Rückleuchten und mit oder ohne Kennzeichenbeleuchtung (wegen der unterschiedlichen Schaltungen) zu betreiben. Man hat die Regelung nicht neu formuliert, sondern einfach was reingestrickt. Und das musste ja auch für Busse und Lkw passen. Gerade Lkw haben oft das Erfordernis der geschützten Unterbringung von Rücklichteinheiten und verfügen deshalb außen über zusätzliche Begrenzungsleuchten. Also liest sich das inzwischen sehr gestelzt und wird durch die Verweise nicht übersichtlicher. Auch der Lkw mit seinen weiter innen liegenden Rückleuchten dürfte mit TFL und Rückleuchten ohne Begrenzungs- und Kennzeichnleuchten betrieben werden.


    Wie schön ist doch die schwedische Regelung - Zündung an = komplettes Abblendlicht an - direkt als Schaltungsvorschrift für dort verkaufte Fahrzeuge. Ist beim Smart ja durch Codierung der "Scandinavian Lights" auch möglich.


    Meine über Jahrzehnte favorisierte Lieblingsregelung ist immer noch das Fahren mit Standlicht. Bei Dunkelheit und sonstiger Sichtbehinderung darf man nicht mit Standlicht fahren, aber dafür ansonsten den ganzen Tag, wenn das Wetter passt. Viele verstehen das nicht richtig, aber §17 (2) StVO bezieht sich auf §17 (1) StVO. Darüber wird seit Jahrzehnten in allen Foren gestritten.

    Bei der letzten HU wurden die dynamischen Seitenblinker moniert und ich musste sie gegen statische tauschen.

    Die Ausgestaltung und Funktionsweise dynamischer Fahrtrichtungsanzeiger ist nur für vorne und hinten klar geregelt. Diese Regelungen betreffen jedoch den Teile- bzw. Fahrzeughersteller. Dafür werden Teile und Fahrzeuge ja geprüft und erhalten Bauartgenehmigungen und Allgemeine Betriebserlaubnisse von den zuständigen Behörden. Diese Bauartgenehmigungen werden bei Leuchten durch die sichtbar aufgebrachte "E"-Kennzeichnung, bei Leuchtmitteln durch die "K"-Nummer dokumentiert.

    Der TÜV ist, wie alle anderen Überwachungsorganisationen auch, keine Behörde, sondern sog. "Beliehener". Er hat also keine behördlichen Genehmigungen infrage zu stellen, sondern lediglich die ordnungsgemäße Umsetzung der Genehmigungen beim nachträglichen Einbau zu prüfen. Hat ein Teil eine ABG, ist in Übereinstimmung mit dieser korrekt und unverändert verbaut und funktioniert einwandfrei, gibt es keinen Entscheidungsspielraum für den Prüfer, nur weil ihm vielleicht die Autofarbe oder die Nase des Fahrers nicht gefällt. Das Problem taucht ja auch ständig bei der Eintragung von behördlich zugelassenen Fahrzeugteilen mit Gutachten auf. Der Prüfer hat ausschließlich den ordnungsgemäßen Einbau gemäß Gutachten zu prüfen. Trotzdem gibt es immer wieder Besserwisser. Und das, obwohl die alle Zugriff auf die Datenbanken des KBA haben ... :rolleyes:

    Weil hier so viel Freude am Thema besteht, steuere ich mal ein paar Werte bei ... ;)

    Yokohama Brabus TWI 1,25 mm DOT 1618

    Yokohama EQ TWI 1,45 mm DOT 0319


    Und mein "Großer" mit Pirelli Potenza DOT 4516 hat tatsächlich 1,78 mm am TWI, die MAXXIS Anhängerreifen bringen es auf genau 1 mm und sind aus 1622.


    Alle Werte entstammen einer gepflegten mechanischen Hazet-Schieblehre.

    Also vergesst den TWI - ist eine Erfindung von Goodyear für Lkw-Reifen, wenn ich mich recht erinnere - und messt lieber die Profiltiefe, wenn Ihr es genau wissen wollt. Für mich persönlich ist ein Reifen am Ende, wenn er ca. vier Millimeter erreicht hat oder trotz viel Profil einfach zu alt wird. Man merkt es gut bei Nässe.

    Du musst beim zweidimensionalen Foto genauso schätzen wie ich. ;) In dubio pro reo. Die Anzeige gibt es eh nur nach Messung mit dem Metallprofiltiefenmesser mit Noniusskala an mehr als einer Stelle (wenn der Reifen nicht völlig blank ist) und fotografischer Dokumentation. Heute hat jeder eine Rechtsschutzversicherung. Aber wir sind hier völlig OT.


    Also zurück zum Thema ...


    Conti habe ich viele Jahre auf den 451 gefahren und war nie unzufrieden. Aber da hat man auch bei älteren Reifen fast keine Abrollgeräusche im Innenraum gehört.

    Die serienmäßig verwendeten Yokohama bei den Brabus-Felgen unserer 453 sind von Hause aus sehr laut. Das Abrollgeräusch durch die schlecht entkoppelte Hinterachse wird bei uns schon durch die weicheren 16"-Winterreifen zumindest etwas leiser. Auch wenn es bei neuen Reifen weg sein sollte - einmal angefahrene werden schnell älter und härter. Und dann kommt das Geräusch zunehmend wieder. Man müsste vermutlich alle Gummis an Achse und Stoßdämpfer verändern, um da dauerhaft Ruhe zu haben. Andere Autos, die ich gefahren habe, kennen das Problem ja auch nicht.

    Hier mal ein kleines Zitat aus §36 StVZ0:


    Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.


    Die Reifen auf den Fotos entsprechen noch den rechtlichen Anforderungen. Und ich kann mir dieses Urteil nach mehr als 41 Jahren Rennleitung erlauben. Natürlich provozieren solche Fotos Kommentare, aber die sollten sich schon im Bereich des freundlichen Umgangs bewegen. Also seid wieder nett zueinander.

    Beim Smart-Center wird man Dir da nicht weiterhelfen, denn die Betreuung des grausigen Navis liegt exklusiv bei Tomtom. Die verkaufen Dir dort allenfalls eine überteuerte SD-Karte, die natürlich auch nicht auf dem aktuellen Stand ist. Du wirst Dich wohl oder übel mit Tomtom auseinandersetzen müssen. Preise für einzelne Updates und Abos findest Du bei denen auf der Seite.