3. wohl etwas unübliche Verkaufsbedingungen
das Fahrzeug kann doch über iKFZ direkt vor Ort ab- und wieder angemeldet werden (EZ 2018 sollte die QR-Codes auf Kennzeichen und Fahrzeugpapieren bereits haben).
Wenn das Fahrzeug auf den neuen Halter angemeldet ist, kann man ohne Siegel auf den Kennzeichen erst einmal fahren.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Käufer schon Kennzeichen besorgt hat.
Ich fahre selber auch einen Handschalter. Persönlich finde ich das Schaltgetriebe angenehmer als das Automatikgetriebe.
Ist beim Verkauf aber ein Hindernis, weil die Leute wirklich nur Automatik fahren wollen. Keiner (außer Liebhaber) haben noch Lust zu Schalten.