Philips H4 LED

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  • Ich spreche am Montag mal mit einem ADAC-Clubjuristen, vielleicht kommen wir dann weiter.

    Der ADAC-Versicherungsmensch eben am Telefon (wg. anderem Thema angerufen) meinte, dass ein falsches Leuchtmittel niemals zu einer Regressforderung führen kann, wenn es nicht nachweisbar den Unfall verursacht hat. Aber auf so eine Aussage kann man sich natürlich nicht verlassen.

    Unser Beispiel im Gespräch war übrigens, dass ich mit meinem Smart eine Brücke zum Einsturz bringe...

    Ich werde berichten.

  • Ob der Tüv Rheinland die in einer Einzelabnahme einträgt mit der vorliegenden ABE für die ..92 ???


    "auch Teile mit einer EG-BE oder ABE müssen Sie dem TÜV zur Einzelabnahme vorstellen.

    Nach positiver Einschätzung kostet der Eintrag zwischen 35 und 50 €.

    Je höher der Aufwand der Prüfung, desto teurer wird die Eintragung."

    niemals, wenn es mit rechten Dingen zugeht.

  • H4-LED Ultinon Pro6000 HL bei Globus für 99 EUR gekauft eingebaut ABG bei Phillips runtergeladen , fertig. Leuchtet sehr gut.

    Nur leider passen die originalen Abdeckkappen nicht mehr drauf. Die LED's bauen ganz schön auf, da sie auch ein Lüftungsrad hinten drauf haben empfiehlt sich das reinquetschen in die Kappe nicht. Geht auch nicht.

    Ohne wird eventuell Wasser im Scheinwerfer Einzug halten oder ? Hat jemand ne Idee ?

  • H4-LED Ultinon Pro6000 HL bei Globus für 99 EUR gekauft eingebaut ABG bei Phillips runtergeladen , fertig. Leuchtet sehr gut.

    Nur leider passen die originalen Abdeckkappen nicht mehr drauf. Die LED's bauen ganz schön auf, da sie auch ein Lüftungsrad hinten drauf haben empfiehlt sich das reinquetschen in die Kappe nicht. Geht auch nicht.

    Ohne wird eventuell Wasser im Scheinwerfer Einzug halten oder ? Hat jemand ne Idee ?

    hast du die .......92 Scheinwerfer?

  • Ich würde mal so sagen: Ein Leuchtmittel ist kein Auspuff.

    Mit einem nicht zugelassenen Auspuff kann ich keine Einzelperson schädigen. Wird jeder Richter so nehme ich an auch so sehen.

    Dadurch kann also kein regresspflichtiger Schaden entstehen, selbst wenn man deswegen ohne Zulassung unterwegs wäre.

    Ausser jemand erleidet einen Hörsturz oder die Lunge kollabiert.

    Mit einem hier nicht für diesen Scheinwerfer zugelassenem Leuchtmittel könnte! man beispielsweise nachts auf der Landstrasse den Gegenverkehr blenden und plötzlich hat man nicht nur den Förster am Hals weil der Baum kaputt ist.

    Ob der Baum auch mit korrektem Leuchtmittel beschädigt worden wäre ist zweitrangig. hier wird man versuchen einen Strick draus zu zwirbeln damit die Versicherung dann beim angeblichen Schadenverursacher anklingeln kann.

    Smart 453 prime 0,9l Twinamic, Smart 450 Benzin (modifiziert), Smart 452 (modifiziert) plus eine wechselnde Anzahl an Smart 450ern/452ern! :D

  • Bei meiner Versicherung (ADAC) sehe ich eine Deckelung auf 5000 EUR Eigenanteil, wenn ich nachweisbar grob fahrlässig handele. Die Verwendung eines nicht zugelassenen Leuchtmittels, das aber allgemein unter sehr ähnlichen Bedingungen zulassungsfähig ist erscheint mir eher nicht als grob fahrlässig. Ich informiere mich da nochmal weiter. Ein Risiko von 5000 EUR ist schon was anderes als lebenslang zu zahlen...

    Danke. Du hast jetzt gefunden was wirklich passiert.


    Die Versicherung zahlt und muss zahlen, damit der Unfallgegner keinen finanziellen Verlust erleidet.


    Anschließend kann sie Regress fordern, der wiederum auf 5000 EUR gedeckelt ist.


    Klingt schon alles weniger dramatisch als was in Foren zu lesen ist von Leuten die zwar viel reden aber wenig Ahnung haben.

    Sorry für die deutlichen Worte, aber so ist es nunmal.