Was mir fehlt ist technisches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Werkstätten sowie die Lust mich mit Werkstätten überhaupt rumzuschlagen.
Aktuell könne ich laut der Werkstatt weiter fahren, soll aber bei permanenten auftreten wieder kommen. Auf diese Prüfung gibt es ein weiteres Jahr Gewährleistung, sollte in dieser Zeit der Öldruckschalter wirklich verabschieden.
1: Um sich selber nicht zu ärgern gibt es Rechtsanwälte. Ein Brief und schon wird der Wagen in korrekten Zustand versetzt - oder Rückabgewickelt, früher "Wandlung" .
2: Das hast du sicher schriftlich, "Fahren mit Öldrucklampe" - oder wie üblich mdl. Blabla ? Wie du schon selber so schön schreibst, dir fehlt technisches Fachwissen.
Des weiteren hast du erhebliche Rechte wenn der Fehler erneut auftritt. Zur Werkstat fahren und ab der zweiten erfolglosen Nachbesserung, bzw. Werkstattaufenthalt wird dir dein Rechtsanwalt schon erzählen was du dann "darfst" .
Kopfschüttel warum die Werkstatt den Öldruckschalter nicht auswechselt, der kostet Peanuts !
Oder steckt mehr dahinter als nur der Gedanke 20 Euro zu sparen ? Wie viel Druck wurde gemessen ? Nur Blabla "in Ordnung" .....
Wenn du den Motor, warum auch immer, in Klump fährst, dann viel Spass.......