Beiträge von Sonnenfahrer

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    Sollte der Fehler in den nächsten Wochen absolut nie wieder auftreten, dann kann ich mir vorstellen dass die Werkstatt nicht nur 100km gefahren ist, sondern das auch noch mit neuem hochqualitativem scherstabilem Öl 5W40 falls vorher ein 30er (Billig-) Mainstream Öl drin war.


    So viel "Nachdenken" könnte man von einer Fachwerkstatt erwarten.


    Das hält dann so lange bis die Gewährleistung erloschen ist.....

    Ich bin weiterhin dabei, mit einer zweiten Person (und Video) versuchen den Fehler zu produzieren. Schön heiß fahren, 2 Stunden Zeit nehmen. DieUmstände in denen die Lampe bisher kam immer wieder nachstellen.


    Wenn "Treffer" dann Werkstatt, das wäre dann (min.) die zweite Nachbesserung. Auf mehr muss man sich als Verbraucher m.E. nicht einlassen. Das auch so rüber bringen. Schriftlich.


    Wenn die Werkstatt in dem Fall weiter abwiegelt, nichts unternimmt, Rücksprache mit Ra, Brief an Werkstatt, ALLERletzte Fristsetzung sonst zu Mercedes auf Kosten des Verkäufers. Das werden die vermeiden. Absolut - und plötzlich wird repariert.....

    Die Werkstatt hatte den Wagen 2 Tage dort und ist insgesamt gut 100 km damit selber probe fahren. In dieser Zeit ging die Öldrucklampe leider nicht an, damit war der Fehler für die Werkstatt nicht reproduzierbar.


    Hmm, du selber sagst doch, für dich ist er reproduzierbar. Heißes Öl, an Ampel anfahren und dann ist die Lampe "zu erwarten" .

    Versuch es selber konkret, bewußt zu reproduzieren, mit Beifahrer und Handyvideo.

    Was mir fehlt ist technisches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Werkstätten sowie die Lust mich mit Werkstätten überhaupt rumzuschlagen.



    Aktuell könne ich laut der Werkstatt weiter fahren, soll aber bei permanenten auftreten wieder kommen. Auf diese Prüfung gibt es ein weiteres Jahr Gewährleistung, sollte in dieser Zeit der Öldruckschalter wirklich verabschieden.


    1: Um sich selber nicht zu ärgern gibt es Rechtsanwälte. Ein Brief und schon wird der Wagen in korrekten Zustand versetzt - oder Rückabgewickelt, früher "Wandlung" .


    2: Das hast du sicher schriftlich, "Fahren mit Öldrucklampe" - oder wie üblich mdl. Blabla ? Wie du schon selber so schön schreibst, dir fehlt technisches Fachwissen.



    Des weiteren hast du erhebliche Rechte wenn der Fehler erneut auftritt. Zur Werkstat fahren und ab der zweiten erfolglosen Nachbesserung, bzw. Werkstattaufenthalt wird dir dein Rechtsanwalt schon erzählen was du dann "darfst" .


    Kopfschüttel warum die Werkstatt den Öldruckschalter nicht auswechselt, der kostet Peanuts !

    Oder steckt mehr dahinter als nur der Gedanke 20 Euro zu sparen ? Wie viel Druck wurde gemessen ? Nur Blabla "in Ordnung" .....


    Wenn du den Motor, warum auch immer, in Klump fährst, dann viel Spass.......

    Also wenn die den Fehler schon mehrfach vorliegen haben, würde ich das Auto nicht abnehmen. Dann muß man halt mal mit irgendwas anfangen. Öldruckschalter tauschen und weiter prüfen, wenn schon Ölstand und Öldruck i.O. sind.


    Völlig korrekt - Smartipott wird hier gepflegt verarscht. Wie üblich....


    Lassen wir uns mal den Begriff "Öldrucklampe" auf der Zunge zergehen:


    Beim Aufleuchten dieser hat der Fahrer den Motor unverzüglich (!) SOFORT ab zu stellen. In diesem konkreten Fall lt. Schilderung beim Anfahren an einer grünen Ampel - muss man sich als Hinterherfahrer mal vorstellen ......


    Kann man in jeder Betriebsanleitung nach lesen.

    Des weiteren ist bei so einem Fehler unverzüglich die Werkstatt auf zu suchen - aber nicht mit leuchtender Lampe !

    Ob die Lampe nun ein "Fake" ist oder nicht, das unterliegt nicht der Entscheidung des Nutzers. Ob der Öldruckschalter defekt ist oder ob real zu geringer Öldruck anliegt kann (und soll) der Fahrer nicht eigenmächtig entscheiden !

    " So" fahren ist ein No-Go

    Hi

    Bei meinem 453 von 2018 geht sporadisch die Ölwarnlampe an. Km Stand 80.120. 5000 davon von mir.


    Das erste Mal war das kurz nach dem Kauf im Dezember. Der Händler, ein Spezialist für Smarts aus dem Ruhrgebiet hat danach geschaut und nochmal Ölwechsel gemacht. War aber nix zu finden. Danach 6 Monate Ruhe.


    Ein Jahr (!) Gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr. Du weißt schon was das heißt ?


    Leider bluffen so gut wie alle Händler. Also: Anwalt im Rücken ist immer gut und natürlich eine lücklenlose Beweissicherung führen.

    Nix Blabla mit "schwierigen" Händlern, alles schriftlich natürlich Einschreiben mit Rückschein.