.... das Auto NIEMALS mit Nummernschildern übergeben, weil die viele solche Fälle haben. Immer abmelden und dem Käufer nur mit Kurzkennzeichen übergeben. Zur Not die paar Euro selber bezahlen wenn der das nicht selber hinbekommt. Aber nur so hast du absolute Sicherheit.
Bestimmt ist das so für den Verkäufer am sichersten.
Aber egel, ob ich selber zum Verkauf das Fahrzeug abgemeldet habe, oder ein Kurzkennzeichen nötig ist, ...der Kreis der Interessenten wird dadurch sehr klein, denn jeder, der ein Auto kauft, möchte nach der Bezahlung sofort losfahren.
Und weil es zunehmend unseriöse Privatkäufer gibt, warum auch immer, nehmen die Verkäufe und Käufe beim Händler zu.
Der meldet zuverlässig das Auto ab ... und man hat keine Huddelei mit dem Papierkram.
Auch die Käufe bei seriösen Händlern nehmen zu, weil er Garantie geben muß ... und das Auto durch die Aufbereitung geht und somit einen besseren Eindruck macht.
Ich glaube, damit begründet sich der Erfolg von "Wir kaufen Dein Auto". Diesen Service bieten auch andere Plattformen an. Mobile de und auch einige Versicherungen.
Denn, auf der Zollseite gelesen:
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, ist für das Ende der Steuerpflicht das Datum der Umschreibung auf den Erwerber maßgeblich.
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Wenn ein Privatkäufer die Ummeldung nicht macht, muß man nicht denken, der Staat wird tätig. Alle Bußgelder und Steuerforderungen bekommt der "alte" Besitzer.
Das kann sich über Jahre hinziehen, bis mit anwaltlicher Hilfe eine Klärung erfolgreich ist.
Selbst in der Familie erlebt.
Ich war auch kurz davor, meinen Smart an einen Händler zu verkaufen, für viel weniger Geld, als ich erhofft habe.
Siehe oben, .... ich fahre ihn weiter, denn das ist preiswerter ... und ich fahre ihn ja gerne
.
Und, nochmal danke für Eure Erklärungen.