Beiträge von wodapol

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    Der Käufer darf mit dem Fahrzeug nicht nachhause fahren, weil es eben keine Fahrt im Zusammenhang mit der Zulassung ist. Er begeht dann eine Straftat nach Pflichtversicherungsgesetz und Abgabenordnung (Kraftfahrtsteuergesetz). Ein Zusammenhang mit der Zulassung wäre es nur, wenn Du z. B. von der Zulassungsstelle nach Hause fährst. Bei der Online-Stilllegung ist das jedoch nicht mehr erforderlich.


    Du brauchst aber auch keine Angst zu haben, ein zugelassenes Fahrzeug zu übergeben, wenn Du den Käufer die korrekt einschließlich Uhrzeit der Übergabe ausgefüllten Mitteilungen an Zulassungsstelle und Versicherung unterschreiben lässt und diese entsprechend weiterleitest. Mit der Mitteilung an das Straßenverkehrsamt erlischt Deine Steuerpflicht und geht auf den neuen Eigentümer über. Schäden, die der neue Eigentümer nach der Übergabe verursacht, werden durch den HUK-Verband geregelt und gehen nicht mehr zu Deinen Lasten.

    Der ADAC-Kaufvertrag ist rechtlich immer aktuell und enthält alle Mitteilungen sowie alle Erklärungen.

    Online Abmeldung ist möglich. Ich habe den Rubbelcode in der ZB. Danach darf der Smart noch 10 Tage gefahren werden.

    Hab es eben erst gelesen ... wie kommst Du darauf, dass der Smart nach der Online-Stilllegung noch zehn Tage gefahren werden darf? Oder nur unglücklich ausgedrückt?


    Mit dem Öffnen der drei versiegelten Codes auf ZB1 und unter den beiden Kennzeichensiegeln ist Schluss, weil diese dann ungültig sind. Für die Online-Stilllegung brauchst Du alle drei Codes und bekommst sofort dann aus dem eKol-System die Bestätigung mit dem Hinweis, dass Du mit dem Fahrzeug weder am öffentlichen Straßenvehr teilnehmen noch es im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darfst. Nach der Online-Stilllegung gibt es auch die letzte Fahrt auf kürzestem Wege vom Straßenverkehrsamt zum Schrottplatz, nach Hause o.ä. mit ungesiegelten Kennzeichen nicht mehr, weil es möglich ist, das Fahrzeug am gewünschten Ort abzumelden. Vielleicht hast Du hier auch Online-Stilllegung und das Online-Zulassungsverfahren in eKOL verwechselt. Hier darf nach erfolgreich durchlaufenem Zulassungsverfahren das Fahrzeug mit der ausgedruckten, vorläufigen Bescheinigung bis zu zehn Tage mit den noch ungesiegelten Kennzeichen (Postweg der Originalpapiere und Siegel) gefahren werden, also auch nicht einfach so. Übergibst Du das Fahrzeug abgemeldet, darf der Käufer damit erst einmal nicht am Straßenverkehr teilnehmen, wenn er keine Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen hat.

    Dann gibt es für den Winter Handschuhe

    Die Lenkradheizung erwärmt nur zwei recht kleine Bereiche bei drei und neun Uhr. Wenn Du nicht über Land fährst und so die Hände immer an denselben Stellen lassen kannst, sondern in der Stadt ständig abbiegen musst, bringt sie wenig. Und die Fahrer mit individueller Handposition am Lenkrad haben gar nichts davon. Leder statt Plastik reicht. Wird im Winter nicht so kalt und im Sommer nicht so heiß.

    Bei meinem For2 gibt es in der Mittelkonsole hinten einen SD-Karten Slot und USB Anschluss. Hatte den schon mal raus, da das ganze Inlay nach unten durchgebrochen war.

    Kann es sein, dass das der einzige USB im ganzen Smart ist (Orginal) oder hab ich irgendwo was übersehen ?

    Das Cool&Media hat zwei USB-Anschlüsse. Einer wird für die USB-A-Buchse genutzt, der andere für den SD-Karten Leser.