Das Thema, dass verschiedene Niederlassungen auch unterschiedliche Welten zu sein scheinen, wurde hier ja schon ausführlich diskutiert. Ich hatte in mehr als zwanzig Smart-Jahren nie ein Problem mit Garantie und Kulanz.
Service, Wartungsintervalle, Garantie
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- fortwo
- deb10042
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deswegen meine Frage:
Kann mir vielleicht jemand auf etwas Nachhilfe geben wo ich die aktuellen Passus dazu finde? -
Ich muss dieses Thema auch die Tage angehen. Habe vor wenigen Tagen einen Smart 453 mit Jung@Smart Garantie gekauft. Vorbesitzer hat aber den Service 25 nicht gemacht, weil Auto nur 8000 km bewegt wurde und im KI nichts stand. Denke das die daher leider bei mir gar nicht mehr greifen wird.
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Ich muss dieses Thema auch die Tage angehen. Habe vor wenigen Tagen einen Smart 453 mit Jung@Smart Garantie gekauft. Vorbesitzer hat aber den Service 25 nicht gemacht, weil Auto nur 8000 km bewegt wurde und im KI nichts stand. Denke das die daher leider bei mir gar nicht mehr greifen wird.
Ich verstehe dich nicht.
Du hast Garantie
Du kannst diese mit einer SG-80 oder SG-100 im Anschluss jederzeit verlängern.
Wo ist dein Problem ?
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Kann mir vielleicht jemand auf etwas Nachhilfe geben wo ich die aktuellen Passus dazu finde?
Bis 2019 wurde den Fahrzeugen eine gedrucktes Heftchen zur Garantie mitgegeben. Die Garantiebedingungen enthielten keine ausdrücklich genannten Überziehungen beim Serviceintervall. Enthalten ist dies nur in den Garantiebedingungen der Smart SG 80 / 100 und analog in MB Junge Sterne - Bedingungen.
§ 4 Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer: a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen; b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich der MBV unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt; c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen diese Vorgabe nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.